Rund 750 Rechte nahmen an Kundgebung auf Marktplatz in Apolda teil

 

Vom 5. bis zum 6. Oktober 2018 wurde auf einem Feld in der Ortslage Magdala eine Rechtsrockveranstaltung angemeldet. Mehrere Gegenversammlungs- und Veranstaltungslagen wurden unter Führung der Landespolizeidirektion abgesichert. Den Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit bildete die Versammlungslage „Rock gegen Überfremdung III“, die Teilnehmer des rechten bzw. rechtsextremistischen Spektrums anzog.

Aufgrund einer Untersagung der Nutzung von Feldwegen als Zugang zum Veranstaltungsgelände des Rechtsrockkonzertes durch das Amtsgericht Weimar konnte diese Veranstaltung nicht wie geplant stattfinden. Da ein derartiges Szenario durch den Anmelder bereits im Vorfeld in Erwägung gezogen wurde, hatte er für den 5. Oktober 2018 auch eine Kundgebung für den Marktplatz in Apolda angemeldet.

An dieser nahmen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr bis zu 750 Personen teil. An den störungsfreien Gegenversammlungen in Magdala und Apolda wurden circa 100 Teilnehmer des bürgerlichen Spektrums gezählt.

Insgesamt wurden im Zusammenhang mit diesem Versammlungsgeschehen sechs Anzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, drei Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz sowie zwei Beleidigungsanzeigen gefertigt.

Während des gesamten Polizeieinsatzes wurde drei Personen ein Platzverweis erteilt und die Identität von 119 Personen festgestellt. Die Abreise der Teilnehmer verlief nach dem Veranstaltungsende ohne Vorkommnisse.

Zur Absicherung aller Versammlungs- und Veranstaltungslagen im Freistaat Thüringen sowie insbesondere zur Gewährleistung der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit in Magdala und Apolda wurde die Thüringer Polizei durch Kräfte der Bundespolizei, aus Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen unterstützt.

Massiver Pfefferspray und Schlagstock-Einsatz gegen Nazis in Apolda nötig – Polizisten verletzt

Polizeichef Quittenbaum und Innenminister Maier in Apolda. Fotos: Polizei Thüringen

06.10.2018 / Landespolizeidirektion / fp

Beitrag teilen: