Bei Bränden und anderen Notfällen bleibt der Feuerwehr nach Alarmierung zehn Minuten Zeit, um vor Ort wirksame Hilfe einzuleiten. Diese gesetzliche Vorgabe stellt
Bei Bränden und anderen Notfällen bleibt der Feuerwehr nach Alarmierung zehn Minuten Zeit, um vor Ort wirksame Hilfe einzuleiten. Diese gesetzliche Vorgabe stellt