Spezialkräfte der Thüringer Polizei befreien vermeintlich entführte Frau

Im Verlauf des 5. Februar wurde die Landespolizeiinspektion Erfurt über den Verdacht einer Entführung informiert. Eine Frau teilte über Notruf mit, dass ihre erwachsene Tochter entführt worden sei. Der Entführer habe Geld gefordert und gedroht die Tochter umzubringen. Durch intensiv geführte Ermittlungen konnte der Aufenthaltsort des Tatverdächtigen und des Opfers festgestellt werden. Am frühen Abend erfolgte der Zugriff durch Spezialkräfte der Thüringer Polizei, die drei Tatverdächtige ohne Widerstand festnahm. Die Geschädigte wurde unverletzt der Mutter übergeben. Gefahren für Unbeteiligte bestand zu keinem Zeitpunkt.

Nach Vernehmung der am 05.02.2014 durch Spezialkräfte der Thüringer Polizei festgenommenen Tatverdächtigen 28 und 30-jährigen Männer und der 16-jährigen Jugendlichen sowie Befreiung des 22-jährigen vermeintlichen Opfers bietet sich der Polizei ein völlig verändertes Bild.

Die Personen gaben an, sich an den auslösenden Anruf nicht erinnern zu können. Auch das Opfer habe sich nicht bedroht gefühlt. Man habe im Freundeskreis zusammengesessen. Die Ermittler konnten keine Hinweise auf den Konsum berauschender Mittel als auslösendes Moment feststellen. Auch bei der Durchsuchung der Wohnung wurden keine weiteren Beweismittel aufgefunden. Alle Personen wurden nach Abschluss der Vernehmungen auf Festlegung der Staatsanwaltschaft noch in der Nacht zum 06.02.2014 aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen bzw. in Obhut gegeben.

Die Ermittlungen wegen Verdachts des erpresserischen Menschenraubes werden um den Verdacht der Vortäuschung einer Straftat erweitert und dauern an. Gesichert ist, dass das auslösende Telefongespräch, wie von der Mitteilerin geschildert, stattgefunden hat.

Die Landespolizeiinspektion Erfurt betont, dass Hinweise auf eine schwere Straftat, wie in diesem Falle, stets ernst zu nehmen sind und die erforderlichen Einsatzmaßnahmen zur Folge haben. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wird auch geprüft, inwiefern die Verursacher für die Kosten des Einsatzes aufkommen müssen.

06.02.2014 / Landespolizeiinspektion Erfurt / fp

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